KTG-Minden

Elterninformation 12.09.2008 PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 12. September 2008 um 18:21 Uhr

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Beginn des Schuljahres ist die neue Mensa in Betrieb genommen worden. Inzwischen gibt es vier Gerichte als Angebot für die Schülerinnen und Schüler. Die Mensa wird zur Zeit mittags von bis zu 600 Personen genutzt. Ab Montag wird der Kiosk in die Mensa umziehen und wir haben dann eine Cafeteria, die während des Schultages geöffnet sein wird. Die Öffnung erfolgt morgens schon um 07.00 Uhr, um so den Schülerinnen und Schülern, die sehr früh mit den Bussen eintreffen, die Möglichkeit zu geben, sich dort aufzuhalten.

In den ersten Wochen dieses Schuljahres haben wir beobachtet, dass in einer gemeinsamen Mittagspause für alle Schüler, die Essenausgabe nur mit enormen Stress für Aufsichten und besonders für die Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 8 – 10 verbunden war. Dies führte dazu, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 7 nicht die Ruhe beim Essen hatten, die sie brauchen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 – 10 konnten am Ende der Mittagspause die Mensa nur für ca. 15 Minuten nutzen, um 13.15 Uhr die ersten externen Gruppen (ca. 150 Personen) die Mensa besuchen.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Mittagspause für die Jahrgänge 5 und 6 vorzuziehen. Die neue Regelung der Essenszeiten ab Montag, 15.09.2008, ist wie folgt:

  • Jahrgänge 5 und 6:   11.30 – 12.30 Uhr
  • Jahrgänge 7 – 10:     12.30 - 13.30 Uhr
  • Jahrgänge 11 - 13:     je nach Mittagspause/Freistunde jederzeit möglich
  • Externe:                    ab 13.15 Uhr

Die Cafeteria ist von 07.00 bis 15.00 Uhr geöffnet, es gibt dort ein erweitertes Angebot.

Wir hoffen, mit dieser Regelung allen Schülerinnen und Schülern einen angenehmen Aufenthalt in der Cafeteria und Mensa zu ermöglichen und die nötige Zeit für die Einnahme der Mahlzeiten zu gewährleisten.

Die Zugänge zur Mensa und zu den Fachräumen führen inzwischen wieder über das Schulgrundstück. Der Weg über den Bürgersteig ist nicht mehr nötig und somit gilt wieder die Regelung, dass das Schulgrundstück während der Schulzeit nicht verlassen werden darf. Eine Ausnahme gilt für die Oberstufenschülerinnen und -schüler.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Stuke

Aktualisiert ( Donnerstag, den 22. Januar 2009 um 16:23 Uhr )