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Anforderungen an Kerschulen |
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Geschrieben von: Dieter Naroska
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Donnerstag, den 11. September 2008 um 15:00 Uhr |
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 Anforderungen an Kernschulenim Transfer 21 Nordrhein-Westfalen - arbeiten intensiv an der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
- beschäftigen sich kontinuierlich mit ihrer Weiterentwicklung
- orientieren ihre Arbeit in besonderer Weise an den Leitideen der „Gestaltungskompetenz“, des „Partizipativen Lernens“ und der „Kooperation mit außerschulischen Partnern“
- arbeiten in Netzwerken zusammen
- nutzen die Lernplattform CLIX zu Kommunikations- und Kooperationszwecken
- geben ihre Kompetenzen durch Qualifizierungs- und Beratungsangebote weiter (ihre Schule als Ort der Fortbildung u. a.)
- verankern die Nachhaltigkeit in ihrer schulischen Schwerpunktsetzung (Schulprogramm, Schulprofil, schulinternes Curriculum)
- erhalten besondere Formen der Unterstützung (z. B. Fortbildungen, Supervision, Beratung)
- werden eingebunden in besondere Förderprogramme
- nehmen teil an besonders ausgewiesenen Innovativen Projekten im Transfer 21 NRW
- nutzen die Angebote des MultiplikatorInnenprogramms in Nordrhein-Westfalens
- werden als „Kernschule“ ausgezeichnet
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