KTG-Minden

Anforderungen an Kerschulen PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 11. September 2008 um 15:00 Uhr

 Agenda 21 in der Schule

Anforderungen an Kernschulen

im Transfer 21 Nordrhein-Westfalen

  • arbeiten intensiv an der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
  • beschäftigen sich kontinuierlich mit ihrer Weiterentwicklung
  • orientieren ihre Arbeit in besonderer Weise an den Leitideen der „Gestaltungskompetenz“, des „Partizipativen Lernens“ und der „Kooperation mit außerschulischen Partnern“
  • arbeiten in Netzwerken zusammen
  • nutzen die Lernplattform CLIX zu Kommunikations- und Kooperationszwecken
  • geben ihre Kompetenzen durch Qualifizierungs- und Beratungsangebote weiter (ihre Schule als Ort der Fortbildung u. a.)
  • verankern die Nachhaltigkeit in ihrer schulischen Schwerpunktsetzung (Schulprogramm, Schulprofil, schulinternes Curriculum)
  • erhalten besondere Formen der Unterstützung (z. B. Fortbildungen, Supervision, Beratung)
  • werden eingebunden in besondere Förderprogramme
  • nehmen teil an besonders ausgewiesenen Innovativen Projekten im Transfer 21 NRW
  • nutzen die Angebote des MultiplikatorInnenprogramms in Nordrhein-Westfalens
  • werden als „Kernschule“ ausgezeichnet